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Karriere
am Klinikum & Medizinischer Fakultät

Medizinphysikexpertin / Medizinphysikexperte (MPE) Röntgendiagnostik (w/m/d)

Stabsstelle Strahlenschutz / Laserschutz, Kennz. 6328

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Teilzeit: 
50 %
Befristet:
*31.07.2027
Arbeitsbeginn: 
01.08.2025
Bewerbungsfrist: 
17.06.2025
*Befristung für die Dauer einer Elternzeitvertretung

  • In der Röntgendiagnostik mit Haupteinsatzbereich BG-Unfallklinik Tübingen:
    • Überwachung der Patientenexpositionen (u.a. mittels Dosismanagementsystem)
    • Erstellung von Dosisabschätzungen und Durchführung von Dosismessungen
    • Untersuchung von Vorkommnissen inkl. Verfassung von Meldungen an die Aufsichtsbehörde
    • Unterweisung und Einweisung des Personals im Röntgen
    • Beratung zur Anwendung und zum Strahlenschutz 
  • In der Personendosimetrie:
    • Organisation der (amtlichen) Personendosimetrie sowie Optimierung / Verwaltung der Dosimetrie-Datenbank
    • Verfassung von Meldungen an die Aufsichtsbehörde (z.B. Ersatzdosismeldungen, Grenzwertüberschreitungen)
    • Untersuchung von dosimetrischen Auffälligkeiten (z.B. Dosisrichtwert-/Dosisgrenzwertüberschreitungen)
    • praktische Dosimetrie inkl. Testmessungen mit Ganzkörper- und Teilkörperdosimetern

  • Masterabschluss in Medizinphysik, Medizinischen Strahlenwissenschaften, Physik oder gleichwertige Qualifikation vorzugsweise mit Spezialisierung im medizinischen Strahlenschutz
  • Gültige Fachkunde im Strahlenschutz MPE Röntgendiagnostik oder Bereitsschaft, diese zu erwerben
  • Andere Fachkunde im Strahlenschutz MPE (z.B. Strahlentherapie) sehr von Vorteil, sofern Fachkunde Röntgendiagnostik nicht vorhanden
  • Fachkenntnisse / Interesse im Bereich Dosimetrie und Röntgendiagnostik
  • Gute Datenbank-Kenntnisse (SQL, MS Access) vorteilhaft, Möglichkeit zur Fortbildung gegeben
  • Sicherer Umgang mit Gesetzestexten und den anzuwendenden Normen und Richtlinien
  • Flexibilität, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Sorgfalt, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein
  • Sicherer Umgang mit gängigen Office-Programmen
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift 
  • Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Vorteile

  • Erwerben von praktischer Sachkunde im Bereich MPE Röntgendiagnostik
  • Mitarbeit im vielseitigen Umfeld eines modernen Universitätsklinikums, welches neben der Krankenversorgung die medizinische Forschung und Lehre fokussiert
  • Zukunftssicherer Arbeitsplatz und Standort sowie attraktive Vergütung einschließlich betrieblicher Altersversorgung (VBL) bei möglichst flexiblen Arbeitszeitregelungen
  • Zuschuss zum ÖPNV-Ticket und attraktive Miarbeitenden-Rabatte
  • Strukturierte Onboarding-Phase, klinikumseigene Akademie zum Ausbau der Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz
  • Gesundheitsvorsorge durch vielfältige Sportangebote
  • Geregelte Arbeitszeiten und kein Schichtdienst

Das Universitätsklinikum Tübingen ist ein führendes Zentrum der deutschen Hochschulmedizin. Jährlich werden etwa 75.000 Patientinnen und Patienten stationär und ca. 380.000 ambulant behandelt. Mit rund 10.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es der größte Arbeitgeber der Region. Die Qualität der Krankenversorgung ist mit dem Gütesiegel der KTQ zertifiziert.

Die Stabsstelle Strahlenschutz / Laserschutz, Bereich Isotopenlabor und Strahlenschutz, ist eine zentrale Einrichtung des Universitätsklinikums Tübingen und der Universität Tübingen. Neben den zentralen Strahlenschutzaufgaben wie der Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Strahlenschutzrecht und der Personendosimetrie, wird die strahlenschutzrechtlich vorgeschriebene medizinphysikalische Betreuung der Röntgendiagnostik des Universitätsklinikums Tübingen sowie der BG-Unfallklinik in Kooperation von der Stabsstelle durchgeführt.

Herr Dr. Georg Fehrenbacher
07071 29-74185

Herr Dr. Georg Fehrenbacher
Kennziffer: 6328
Gewünschte Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Motivationsschreiben


Bewerbungsfrist:  17.06.2025
Wir wenden den Tarifvertrag der Universitätsklinika Baden-Württemberg (TV-UK) an, Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Vorstellungskosten können leider nicht übernommen werden. Wir bitten um Beachtung der geltenden Impfregelungen.
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